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Mit Exportanreizen zum Erfolg!

 

Exportförderungen sind verschiedene Unterstützungen, die von der Regierung bereitgestellt werden, um das Handelsvolumen eines Landes zu steigern, seine Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu stärken und das Wachstum exportierender Unternehmen zu fördern. Diese Unterstützungen werden im Allgemeinen von Organisationen wie dem Handelsministerium, KOSGEB und Eximbank verwaltet.

Ziel der Exportentwicklungsförderung ist es, exportierenden Unternehmen dabei zu helfen, ihr Exportpotenzial zu steigern, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu steigern und eine nachhaltige Exportstruktur zu erreichen.

 

Wer kann von den Exportunterstützungen des Handelsministeriums profitieren?

Unternehmen, die in der Türkei produzieren oder innerhalb der Grenzen der Türkei hergestellte Produkte handeln, im Dienstleistungssektor wie Informatik und Unternehmensberatung tätig sind und ihre zugehörigen Produkte/Dienstleistungen im Ausland vermarkten möchten, können von den Exportunterstützungen des Handelsministeriums profitieren.

 

Exportunterstützungen sowie E-Export- und Mikroexportunterstützungen können wie folgt aufgelistet werden:

 

- Marktforschung und Markteintrittsunterstützung

1- Unterstützung der Marktforschung im Ausland: Im Rahmen des Kommuniqués werden Ausgaben im Zusammenhang mit Marktforschungsreisen ins Ausland, die von Unternehmen mit industrieller oder kommerzieller Tätigkeit durchgeführt werden, mit einem Satz von 70 % unterstützt. Im Rahmen einer Marktforschungsreise ins Ausland werden Transport, Autovermietung bis zu 50 USD pro Tag, Übernachtungskosten von maximal zwei Firmenmitarbeitern übernommen. Pro Unternehmen und Kalenderjahr werden 10 Marktforschungsreisen ins Ausland gefördert.

2- Markenkaufunterstützung für Report, ausländische Unternehmen und im Ausland ansässige Unternehmen: Um ausländische Markteintrittsstrategien und Aktionspläne von Unternehmen und Kooperationsorganisationen zu erstellen, werden die Ausgaben des gekauften Sektors, Landes, im Ausland ansässigen Unternehmens oder markenorientierte Berichtsausgaben erfasst und die inländischen Ausgaben im Zusammenhang mit Finanz- und Rechtsberatungsdiensten für den Erwerb von Unternehmen außerhalb der Türkei; Es wird von 60 % bei Unternehmen und 75 % bei Kooperationsorganisationen unterstützt.

3- Unterstützung für sektorale Handelsdelegations- und Käuferdelegationsprogramme: Unter der Koordination des Handelsministeriums werden die Ausgaben im Zusammenhang mit den Handelsdelegationsprogrammen und die Ausgaben im Zusammenhang mit den Beschaffungsausschussprogrammen zu 50 % unterstützt. Im Rahmen der von Kooperationsorganisationen organisierten sektoralen Handelsdelegations- und Beschaffungsausschussprogramme werden folgende Ausgaben übernommen:

o Transport,

o Unterkunft,

o Übersetzungskosten,

o Mietkosten für Orte, an denen Seminare, Konferenzen, Tagungen und bilaterale Treffen stattfinden,

o Ausgaben im Zusammenhang mit der Messeteilnahme,

o Visuelle und schriftliche Werbekosten,

o Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit,

o Versandkosten der auszustellenden Produkte.

Für den Fall, dass die sektoralen Handelsdelegationen in die vom Ministerium festgelegten Ziel- und Prioritätsländer gerichtet sind, erhöht sich der Unterstützungssatz um 10 Punkte.

4- Mitgliedschaftsunterstützung für E-Commerce-Sites: Die kollektiven Mitgliedschaftskosten für E-Commerce-Sites werden für Kooperationsorganisationen zu 80 % unterstützt.

 

- Unterstützung bei der Markteintrittsdokumentation

1- Markteintrittsdokumente: Hierbei handelt es sich um Dokumente, Zertifikate, Test- oder Analyseberichte, die für den Markteintritt in einem Land erforderlich sind oder einen Vorteil beim Markteintritt verschaffen.

2- Globale Lieferkette: Bezieht sich auf das globale Netzwerk von Herstellern und Händlern, das die Phasen der Umwandlung von Rohstoffen in Zwischengüter und Zwischengüter in Endprodukte, den Vertrieb von Zwischen-/Endprodukten an Kunden und den Kundendienst umfasst.

3- Global Supply Chain Competency Project: Es handelt sich um das Projekt, das es Unternehmen ermöglicht, Lieferantenbeziehungen zu globalen Unternehmen aufzubauen, und die im entsprechenden Rundschreiben genannten Kosten umfasst. Die Ausgaben für Unternehmen, die in der Türkei industriell und/oder kommerziell tätig sind, werden durch den Kauf von Markteintrittszertifikaten und die Sicherstellung ihrer Teilnahme an der globalen Lieferkette gedeckt.

 

- Unterstützung der Entwicklung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit (UR-GE-Projekte)

1- UR-GE-Projekt: Die Laufzeit von UR-GE-Projekten beträgt 3 Jahre. Die Projektlaufzeit kann von der Projektbewertungskommission je nach Projektleistung um bis zu 2 Jahre verlängert werden.

2- Bedarfsanalyse, Förderung, Schulungs- und Beratungsaktivitäten und Beschäftigung von Projektspezialisten: Im Rahmen von UR-GE-Projekten werden maximal 75 % der Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Aktivitäten wie Bedarfsanalyse, Schulungsdienst, Beratungsdienst, Die Förderung des Clusters im Ausland wird projektbezogen unterstützt.

3- Aktivitäten des Marketing- und Einkaufsausschusses im Ausland: Bis zu 150.000 USD pro Aktivität für 10 von der Kooperationsorganisation organisierte Marketingaktivitäten im Ausland und bis zu 100.000 USD für 10 Aktivitäten des Beschaffungsausschusses auf der Grundlage jeder Aktivität, bis zu einem Maximum von 75 % der Ausgaben wird unterstützt.

4- Individuelles Beratungsprogramm: Die Ausgaben der Unternehmen für die Beratungsleistungen, die sie drei Jahre lang erhalten, bis zu 50.000 USD pro Jahr, werden mit 70 % unterstützt.

 

- Unterstützung bei fairer Beteiligung

Zweck der Förderung ist die Teilnahme der Teilnehmer an Messen im Ausland und an Promotionveranstaltungen der Veranstalter.